Ausbildung oder Studium bereits im Heimatland absolviert?

Ausbildung oder Studium bereits im Heimatland absolviert?

Wer in Deutschland in einem Beruf arbeiten möchte, für den er oder sie einen Abschluss im Ausland absolviert hat, braucht unter Umständen eine Anerkennung.

 

Neben dem Herkunftsland hängt die Anerkennung davon ab, ob der Beruf reglementiert ist oder nicht. Ein reglementierter Beruf ist an eine bestimmte berufliche Qualifikation gebunden. Das trifft zum Beispiel auf Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen und Berufe in der Medizin oder im öffentlichen Dienst zu. Auch für bestimmte Studienfächer und Meister im Handwerk gibt es eine Reglementierung. Die meisten Berufe in Deutschland sind aber nicht reglementiert.

 

Während bei reglementierten Berufen immer eine Anerkennung vorausgesetzt wird, kommt bei nicht reglementierten Berufen das Herkunftsland ins Spiel. Angehörige von Drittstaaten müssen hier in der Regel schon für die Erteilung des Visums eine Anerkennung nachweisen. Ein Visum brauchen in der Regel alle, die nicht aus der EU, Island, aus Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen. Eine Ausnahme stellen Angehörige folgender Staaten dar, die zwar ohne Visum einreisen können, für eine Beschäftigung in Deutschland aber eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Das gilt für Australien, Israel, Japan, Kanada, die Republik Korea, Neuseeland, das Vereinigte Königreich Großbritannien, Nordirland und die USA. Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen zuvor ein Visum beantragen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten.

 

Ist dein gewünschter Beruf reglementiert oder nicht? Und was genau gilt für dein Herkunftsland? Hier kann der Anerkennungs-Finder helfen. Er leitet Schritt für Schritt durch den Prozess.

 

Grundsätzlich gilt aber: Schaden kann die berufliche Anerkennung nicht. Auch wenn du aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommst hilft die Anerkennung dabei, dass deine Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkannt werden.