Das deutsche Berufsbildungssystem

Das deutsche Berufsbildungssystem

Schule … für wen, für was und wie lange?

 

In Deutschland gilt in einem Alter von ca. sechs bis 18 Jahren die Schulpflicht für alle. Nach einer neun- bis zehnjährigen Vollzeitschulpflicht sind Jugendliche zu einer dreijährigen Teilzeit-(Berufs)-Schulzeit verpflichtet.

 

Das deutsche Berufsbildungssystem gliedert sich dabei in verschiedene Bereiche. Nach dem Kindergarten folgt für alle die vierjährige Grundschulzeit, der sogenannte Primärbereich (mit Ausnahme von Sonderschulen). Anschließend trennen sich die Bildungswege der Kinder nach dem „gegliederten Schulsystem“, das heißt, sie gehen zu unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Diese sind in der Regel in Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule unterteilt. Auch hier werden die Abschnitte zeitlich getrennt: dem Sekundarbereich I folgen Sekundarbereich II und schließlich der Tertiäre Bereich.

 

Der Sekundarbereich I ist für alle verpflichtend und mündet im Hauptschul- (nach der 9. Klasse „Allgemeinbildender Abschluss“) oder Realschulabschluss (nach der 10. Klasse „Mittlerer Schulabschluss“). Im Sekundarbereich II können Schüler/-innen des Gymnasiums weiter an ihrer Schule bleiben und das Abitur machen (nach der 12. bzw. 13. Klasse „Allgemeine Hochschulreife“ bzw. „Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung“). Schüler/-innen von Realschulen können für einen höheren Schulabschluss nach der 10. Klasse auf das Fachgymnasium oder Fachoberschulen gehen. Für Hauptschulabsolvent/-innen nach der 9. Klasse sowie alle mit höheren Abschlüssen bieten sich neben dem Anstreben eines höheren Abschlusses folgende Möglichkeiten: Berufsfachschulen, Schulen des Gesundheitswesens, Berufsaufbauschulen und das sogenannte Berufsbildungsjahr nach einem dualen System, das die betriebliche Ausbildung mit einer Berufsschule kombiniert.

 

Schließlich, im tertiären Bereich, gibt es für Absolvent/-innen von (Fach-) Gymnasien die Möglichkeit, an Universitäten und Hochschulen zu gehen. Schüler/-innen, die die Berufsfachschule oder Fachoberschule beendet haben, können Fachhochschulen, Gesamthochschulen und Verwaltungsfachhochschulen besuchen. Für Gelernte, die eine Ausbildung beendet haben, kommen anschließend eine betriebliche Weiterbildung, Abendschulen und Kollegs sowie Fachschulen infrage.

 

Alle Absolvent/-innen dieses tertiären Bereichs haben den höchsten Schulbildungsbereich abgeschlossen, mindestens ein Alter von 23 Jahren, und können sich schließlich allgemein, beruflich und wissenschaftlich weiterbilden.

 

Weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.